Mieten mit Fightwell Immobilien: Sicher und Einfach
Auf der Suche nach einer geräumigen Wohnung in Frankfurt? Oder ein stilvolles Studio in Umgebung? Wenn Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung in und um Frankfurt sind, hilft Ihnen Fightwell Immobilien am besten bei der Wohnungssuche. Wir haben unzählige Mieter durch den Mietprozess geführt und leben und arbeiten seit vielen Jahren in der Gegend. Was auch immer Sie suchen, wir wissen, wo Sie es finden können. Und wenn Sie neu in Frankfurt mieten? Es gibt keine Frage, die wir nicht beantworten können. Machen Sie Ihren Umzug einfacher und finden Sie mit Fightwell Immobilien ein Zuhause.
Wir finden das passende Zuhause für Sie
Wenn Sie bei uns nach Mietobjekten suchen, profitieren Sie von nicht nur von unserer jahrzehntelangen Erfahrung als Immobilienmakler, sondern auch als Mieter und Vermieter. Wir verstehen wirklich, wie es ist, eine Wohnung in Frankfurt und Umgebung zu mieten, und wir nutzen dieses Wissen, um Ihre Erfahrung so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Während Ihnen jeder die nächsten Bushaltestellen zeigen oder die Entfernung zu nahe gelegenen Geschäften auf einer Karte anzeigen kann, können wir Ihnen helfen, eine Mietwohnung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Niemand kennt die Gegend so gut wie wir. Wenn Sie also von all den Möglichkeiten überfordert oder neu in Frankfurt sind, lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen gerne.
Wenn Sie sich also entscheiden haben, ein Objekt in Frankfurt am Main, Bad Vilbel, Bad Homburg, Königstein im Taunus, Offenbach am Main oder im gesamten Rhein-Main-Gebiet zu Mieten, kontaktieren Sie uns bitte oder rufen Sie uns an: Telefon: 069-247 500 950 / Email: anfragen(@)fightwell-immobilien.de
Sicherung Ihres Mietverhältnisses
Wir beginnen damit, Sie zu fragen, wonach Sie suchen, und gehen auf die Details ein, wie viel Platz Sie benötigen, wo Sie arbeiten und welche Art von Lebensstil Sie führen. Da wir selbst Hundeliebhaber sind, können wir Ihnen auch dabei helfen, einen haustierfreundlichen Ort zu finden.
Als nächstes werden wir geeignete Objekte in die engere Wahl ziehen und eine Besichtigungstour Ihrer Favoriten arrangieren. Dann entführen wir Sie auf ein Abenteuer und bringen Sie zu den von Ihnen ausgewählten Immobilien und erkunden die Gegend. Dies ist eine großartige Gelegenheit, das Beste aus unserem Wissen zu machen und viele Fragen zu stellen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich zu entscheiden, können Sie uns gerne um Rat fragen. Wir geben immer eine ehrliche Meinung ab. Dann, wenn Sie die perfekte Wohnung gefunden haben, ist es an der Zeit, ein Angebot zu machen und Ihren Mietvertrag zu sichern.
Ein- und Auszug
Vor dem Einzug zahlen Sie eine Kaution. Wir können auch eine Übergabeprotokoll im Auftrag Ihres Vermieters durchführen; Diese beschreibt den Zustand der Immobilie und listet den Inhalt auf, damit wir am Tag Ihrer Abreise alles in Ordnung überprüfen können. Bei der Schlüsselübergabe erklären wir Ihnen Ihren Ansprechpartner, an den Sie sich bei Problemen wenden sollten.
Wenn es Zeit ist, weiterzuziehen? Geben Sie die in Ihrem Vertrag festgelegte Vorankündigung bekannt und am Umzugstag arrangieren wir Ihr Auszugs-Übergabeprotokoll. Wir können Ihnen sogar helfen, eine neue Unterkunft zu finden, wenn Sie in der Gegend bleiben möchten.
Was ist auf dem Markt?
Werfen wir einen Blick auf unsere aktuelle Mietobjekte oder kontaktieren Sie uns. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen
Provisionen & Honorare
Entdecken Sie unsere Preise und unsere Honorare. Pst: Wir haben die fairste Maklerprovision im Rhein-Main-Gebiet.
Kontakt Aufnehmen
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Dies sind die häufigsten Fragen, die sich Mieter bei der Anmietung einer Immobilie stellen:
Existiert kein Übergabeprotokoll vom Zustand der Wohnung bei Einzug, haben Mieter im Zweifel das Nachsehen, da sie dann beim Auszug beweisen müssen, dass sie für etwaige Schäden oder Verschlechterungen der Mietsache, die bereits zum Zeitpunkt des Einzugs in die Wohnung vorhanden waren nicht verantwortlich sind.
Laut dem Gesetzgeber sind die Mieter nur für Schäden haftbar, die mutwillig oder aus Unachtsamkeit entstanden sind. Alle Schäden, die durch die vertragsgemäße Nutzung des Objekts entstanden sind, müssen vom Vermieter behoben werden.
Nach dem Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen. Die Mietkaution muss nicht „auf einmal“ und auch nicht schon vor Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden.
Trotz der kaum vorhandenen Nachteile muss ein Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft nicht zwangsweise akzeptieren. Der Wohnungseigentümer kann die Mietkautionsversicherung ablehnen und auf eine klassische Mietkaution bestehen.